Private Kranken­versicherung

Beamte und Beamtenanwärter können sich unabhängig von der Höhe ihrer Besoldung (Einkommen) generell zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung entscheiden.

Somit gilt es für Sie als zukünftiger Beamter zunächst eine Grundsatzentscheidung zwischen diesen Möglichkeiten zu treffen.

  • Lohnt sich für Sie der Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) oder ist der Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sinnvoller?

Diese Frage lässt sich natürlich nicht pauschal beantworten. Dazu gilt es, die Vor- und Nachteile der GKV und PKV für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare zu betrachten.

Die Unterschiede zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

Zwei Aspekte spielen beim Vergleich der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung eine Rolle:

  • der finanzielle Unterschied
  • die Leistungsunterschiede

In den meisten Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe zahlen Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse den vollen Beitrag (Ausnahme Bundesland Hamburg). D. h., sie erhalten keinen Zuschuss zum GKV-Beitrag durch den Dienstherrn (Arbeitgeber).

Entscheiden Sie sich als Beamter für eine private Krankenversicherung, spielt Ihr Beihilfeanspruch eine wesentliche Rolle. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der tatsächlich anfallenden Gesundheitskosten. Je nach Dienstherr liegt der Beihilfesatz von Bundes- und Landesbeamten bei mindestens 50 Prozent. Lediglich die verbleibenden Restkosten (max. 50 Prozent) müssen Sie über eine private Krankenversicherung absichern.

Von der Beihilfe profitieren Beamte, Beamtenanwärter und Referendare nur bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung. Beim Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse wird diese vom Bund bzw. ihrem Bundesland nicht gewährt.

Was bedeutet Beihilfe in der Praxis?

Aufgrund eines grippalen Infektes suchen Sie Ihren Arzt auf. In Anschluss an die Behandlung erhalten Sie eine Rechnung über 80 Euro. Bei einem Beihilfesatz in Höhe von 50 Prozent erhalten Sie von der Beihilfe 40 Euro und die anderen 40 Euro durch Ihre private Krankenversicherung. Somit sind Sie natürlich zufrieden, da Sie keinen Cent der Arztrechnung aus der eigenen Tasche zahlen müssen, sondern der komplette Betrag durch die Beihilfe und PKV beglichen wurde.

Wie wird die Höhe Ihres Beihilfeanspruchs ermittelt?

Ihr Beihilfeanspruch durch Ihren Dienstherrn liegt bei mindestens 50 Prozent. Aufgrund Ihres Familienstandes bzw. der Anzahl der Kinder kann Ihr Beihilfesatz steigen.

Grundsätzlich gilt bei der Bundesbeihilfe und den meisten Bundesländern: Für ledige oder verheiratete Beamte mit bis zu einem Kind erhalten Sie 50 Prozent Beihilfe. Ab dem zweiten Kind und im Pensionsalter steigt Ihr Beihilfesatz auf 70 Prozent (Ausnahmen: Baden-Württemberg, Hessen und Bremen). Bei einem 70-prozentigen Beihilfeanspruch sinkt auch der Anspruch auf eine Restkostenabsicherung in der privaten Krankenversicherung auf 30 Prozent.

Praxisbeispiel – 29-jährige Gymnasiallehrerin aus Nordrhein-Westfalen:

Heike ist Gymnasiallehrerin in NRW, 29 Jahre alt, Besoldung: A13, Stufe 7. Bislang ist Heike als Angestellte noch Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Jetzt steht allerdings die Verbeamtung auf Probe an und Heike erkundigt sich zunächst bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese errechnet ihr folgenden Beitrag: 4.425 Euro monatliche Besoldung x 14,9 % GKV-Beitrag (inkl. 0,9 % Zusatzbeitrag) + 2,55 % Pflegepflichtversicherung = 772,17 Euro im Monat.

Bei einem Arbeitnehmer würde von diesem Beitrag der Arbeitgeber die Hälfte leisten. Dies ist allerdings, wie oben bereits beschrieben, bei Beamten und Beamtenanwärtern nicht der Fall. Sie zahlen immer den kompletten Beitrag aus eigener Tasche (Ausnahme Bundesland Hamburg).

Bis zu 540 Euro Ersparnis für Heike beim Wechsel in eine PKV:
Den monatlichen Beitrag von 772,17 Euro in der gesetzlichen Krankenkasse möchte Heike aufgrund der Höhe nicht leisten. Deshalb informiert Sie sich über eine private Krankenversicherung für Beamte und fordert sich einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich an. Aufgrund ihres 50-prozentigen Beihilfeanspruchs ist es für Sie möglich, eine PKV bereits ab 225 Euro monatlich abzuschließen (ohne Vorerkrankungen, mit Zweibettzimmer und Chefarzt im Falle eines Krankenhausaufenthaltes). Durch den Wechsel in eine private Krankenversicherung spart Heike im Monat somit über 540 Euro.

Beamtenanwärter und Referendare in der privaten Krankenversicherung

Für Beamtenanwärter und Referendare gelten alle oben geschilderten Vorteile der privaten Krankenversicherung für Beamte ebenfalls.

Anwärter und Referendare erhalten allerdings darüber hinaus  bei den meisten privaten Krankenversicherungen während der „Ausbildungszeit“ aufgrund der geringeren Besoldung vergünstigte Beiträge in den Tarifen der privaten Krankenversicherungen.

Praxisbeispiel – 23-jährige Beamtenanwärterin beim Finanzamt (hier zukünftige Besoldung A10 in NRW):

Anne startet in Kürze Ihre Beamtenlaufbahn als Anwärterin beim Finanzamt. Ihre monatliche Besoldung liegt als Beamtenanwärterin bei 1.255,68 Euro monatlich. Ihre gesetzliche Krankenkasseliegt bei 15 Prozent inkl. des Zusatzbeitrages plus dem Pflegepflichtversicherungsanteil (2,8 Prozent). Daraus errechnet sich der Monatsbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 223,51 Euro.

In einer privaten Krankenversicherung kann Anne sich während der Anwärterzeit ab 56 Euro im Monat absichern. Gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse ergibt sich daraus eine Ersparnis von über 167 Euro im Monat für Anne (ohne Vorerkrankungen, mit Absicherung des Zweibettzimmers und Chefarzt).

Durch diese vergünstigten Konditionen für Anwärter und Referendare lohnt sich in den meisten Fällen auch schon während der Anwärterzeit der Wechsel in eine private Krankenversicherung.

Fazit zum finanziellen Aspekt:

Egal, ob Sie in Zukunft auf Probe verbeamtet werden oder Beamtenanwärter bzw. Lehramtsreferendar sind – in den meisten Fällen lohnt sich der Wechsel in eine private Krankenversicherung, da Ihre monatlichen Kosten in der PKV zumeist deutlich günstiger sind. Dies gilt auch zumeist für Beamte mit Kindern. Der entscheidende Unterschied ist dabei Ihr Beihilfeanspruch als Beamter. Während Beamte und Beamtenanwärter in der gesetzlichen Krankenkasse immer den Vollbeitrag leisten müssen (Ausnahme Hamburg), übernimmt die Beihilfe einen Anteil der Krankheitskosten in Höhe von mindestens 50 Prozent.

Eine pauschale Aussage lässt sich allerdings niemals treffen. Für die exakte Ermittlung Ihres Monatsbeitrages bei den verschiedenen PKV-Angeboten für Beamte spielen Ihr Einstiegsalter und Ihr Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle. Von daher ist ein individueller Krankenversicherungsvergleich und eine Beratung immer unverzichtbar.

Die Leistungsunterschiede der privaten Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse

Neben dem finanziellen Vorteil bieten die privaten Krankenversicherungen zahlreiche Leistungsvorteile gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen.

Dazu zählen beispielsweise:

  • privatärztliche Abrechnungssätze
    gerade bei Fachärzten werden Sie dadurch oftmals bevorzugt behandelt
  • sehr gute Leistungen im zahnärztlichen Bereich
    im Bereich Zahnersatz gibt es bei der GKV große Lücken
  • Kostenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen
    für Sehhilfen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen i. d. Regel gar keine Leistungen
  • Alternative Heilmedizin / Heilpraktikerleistungen
    gesetzliche Krankenkassen leisten hier zumeist nur sehr begrenzt, während die privaten Krankenversicherungen komplett im Rahmen der der Gebührenordnungen für Heilpraktiker die Leistungen erstatten.
  • Wahlleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt
    private Krankenversicherungen bieten Ihnen ein Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung und freier Krankenhauswahl
  • Auslandsreisekrankenversicherung
    in den Beamtentarifen ist eine Absicherung bei Auslandsaufenthalten enthalten

Neben dem Leistungsplus zur gesetzlichen Krankenkasse gibt es natürlich auch zwischen den verschiedenen privaten Krankenversicherungsgesellschaften deutliche Leistungsunterschiede.

Aus diesem Grund ist ein Preis- und Leistungsvergleich der verschiedenen PKV-Tarife vor dem Abschluss einer Krankenversicherung empfehlenswert.

Private Krankenversicherung
für Beamte

Bei der Privaten Krankenversicherung für Beamte gibt es wesentliche Preis- Leistungsunterschiede. Deshalb stellt sich natürlich die Frage, welcher Tarif für Sie optimal ist.  Wir bieten Ihnen einen Vergleich der Tarife von über 40 Privaten Krankenversicherungen und nennen Ihnen die Testsieger.

Private Krankenversicherung
für Anwärter und Referendare

Beamtenanwärter und Referendare haben bei der Krankheitskostenabsicherung die freie Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der Privaten Krankenversicherung. Zwei Kriterien spielen bei der Entscheidung für eine der beiden Varianten eine wesentliche Rolle: zum einen der finanzielle Aspekt und zum anderen die Leistungsunterschiede.

Praxistipps

im Umgang mit privater Krankenversicherung und Beihilfe

Umgang mit privater Krankenversicherung

Folgende Tipps sollen Ihnen den Umgang in der Praxis mit Ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfe erleichtern. 

Bruns, sorgloses, gut versichertes Beamten-Pärchen

Wenn Sie eine Arztpraxis oder einen anderen Behandler zum ersten Mal als Privatpatient aufsuchen empfehle ich Ihnen, folgende 3 Punkte zu nennen (aus Ihrer Sicht):

Ich bin privat krankenversichert
Ich bin allerdings auch beihilfe-berechtigter Beamter
Ich hätte gerne in Zukunft immer 2 Rechnungen

Da dies wichtig für die korrekte Abrechnung sein kann, achten Sie bitte darauf, dass die Arzthelferin oder der Behandler dies im Patienten­verwaltungs­programm hinterlegt, sodass bei Ihrem nächsten Besuch in dieser Praxis diese Informationen bereits vorliegen und Sie diese dementsprechend nicht erneut nennen müssen.

Einige Tage, Wochen oder Monate nach der Untersuchung – das hängt vom jeweiligen Arzt ab – bekommen Sie Ihre Rechnung vom Arzt bzw. Behandler per Post. Um die Erstattung durch Ihre private Kranken­versicherung (PKV) zu erhalten, reichen Sie die Rechnung im nächsten Schritt entweder über uns ein, oder Sie nutzen die App Ihrer Versicherung zur Einreichung. Handelt es sich nur um einen geringeren Rechnungsbetrag kann es für Sie aufgrund einer möglichen Beitragsrückerstattung durchaus zunächst Sinn machen, auf die Erstattung der privaten Krankenversicherung zu verzichten und stattdessen die Rechnungen zu sammeln. Da sich Beitragsrückerstattungen bei den Krankenversicherungen von Jahr zu Jahr ändern oder sogar ganz entfallen können, wenden Sie sich in diesem Punkt gerne an uns. Wir errechnen Ihnen daraufhin, wie Sie am sinnvollsten Ihre Ansprüche geltend machen, ohne sich dabei finanzielle Chancen zu verbauen. Näheres erläutern wir Ihnen gern in einem kurzen Telefonat.

Soweit Sie sich entschieden haben Ihre Rechnungen einzureichen, erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 – 14 Werktagen von Ihrer privaten Krankenversicherung Ihre Abrechnung und natürlich wird der entsprechende Betrag Ihrem Konto gutgeschrieben.

Wichtig: Bitte prüfen Sie, ob durch die PKV die anteiligen Kosten komplett erstattet wurden. Falls Sie sich diesbezüglich nicht sicher sind oder es zu einer Leistungskürzung gekommen ist, senden Sie uns bitte unbedingt die entsprechende Abrechnung Ihrer privaten Krankenversicherung. Wir überprüfen diese dann gemeinsam mit Ihnen.

Sollte es zu Leistungskürzungen gekommen sein, sind oftmals nur kleine Korrekturen nötig, damit Sie den fehlenden Betrag erhalten. Vielleicht fehlt beispielsweise lediglich eine Verordnung oder ein Rezept, das versehentlich nicht mit eingereicht wurde, oder es fehlt eine Diagnose auf der Arztrechnung. Solche Formfehler lassen sich zumeist gemeinsam schnell aus der Welt schaffen.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung decken natürlich nur einen Teil der gesamten Rechnungskosten ab. Die weitere Erstattung erfolgt über Ihre Beihilfe.

Zur Beantragung der Beihilfe stellen Sie den Beihilfeantrag. Auch dabei helfen wir Ihnen gerne, denn manchmal ist es gar nicht so leicht, alles richtig auszufüllen und anzukreuzen. Wir wissen, wie es geht und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Melden Sie sich einfach, damit wir gemeinsam Ihren Beihilfeantrag vorbereiten können.

Leider lässt sich bei der Beihilfe nicht sagen, wie lange es dauert, bis Sie Ihre Abrechnung, den Beihilfebescheid, und Ihr Geld erhalten.

Wichtig: Sobald Ihnen dieser vorliegt, bitten wir Sie zu prüfen, ob die Beihilfe ihren vollen Anteil geleistet hat. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie natürlich auch hier auf unsere Unterstützung zählen. Kommen Sie auf uns zu, damit wir gemeinsam herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf den fehlenden oder abgelehnten finanziellen Betrag haben.

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt (mindestens eine Nacht oder länger) bieten Ihnen die meisten Krankenhäuser die Möglichkeit, den Kostenanteil der privaten Krankenversicherung direkt mit der Versicherung abzurechnen. Informieren Sie bitte zu Beginn Ihres Aufenthaltes das Krankenhaus, dass Sie eine solche direkte Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung wünschen.

Sprechen Sie uns bitte an, sobald bei Ihnen Fragen aufkommen oder etwas unklar ist – wir sind für Sie da.

Richard Heber

Beamtenanwärter aus Bayern

Kurz vor dem Beginn meiner Anwärterzeit war ich mit der Aufgabe konfrontiert, eine passende und preiswerte Privatkrankenversicherung zu finden und fühlte mich damit etwas alleine gelassen, da Bekannte mir dazu kaum weiterhelfen konnten. Nach ausreichender Recherchezeit stellte ich dann schließlich diverse Anfragen an verschiedene Vergleichsportale. Zufällig kam ich so mit Herrn Günther in Kontakt, der sich noch am selben Tag als Erster per E-Mail und anschließend per Telefongespräch rückmeldete. Da ich bis zu diesem Zeitpunkt noch kaum Erfahrung mit Versicherungen und Maklern hatte, ging ich mit einer leicht skeptischen Haltung an den Apparat. Doch auch trotz leichter technischer Schwierigkeiten (aufgrund meines Handyanbieters), die schon bald behoben wurden, konnte ich durch die respektvolle, menschenfreundliche und zuvorkommende Umgangsweise von Herrn Günther relativ schnell Vertrauen fassen und etwas Kraft schöpfen.

Schon am nächsten Morgen erhielt ich einen übersichtlichen Vergleich angeboten, der am selben Abend noch telefonisch erläutert wurde. Zwischen den umfangreichen Erklärungen war stets ausreichend Platz für diverse Fragen meinerseits, die immer prägnant, verständlich und zufriedenstellend beantwortet wurden. Sowohl meine aktuelle als auch meine zukünftige Situation hat Herr Günther exzellent im Blick behalten. Ohne irgendwelche Beschönigungen oder Vorenthaltungen wurde ich über alle Pros und Kontras der jeweiligen Versicherungsangebote informiert. Außerdem konnte Herr Günther mit bemerkenswertem Einsatz günstigere Verträge für mich aushandeln, die mir normalerweise aufgrund meiner gesundheitlichen Vorbelastung verwehrt gewesen wären. Letztendlich konnten alle Belange dank guter Erreichbarkeit und viel Engagement in kürzester Zeit geklärt werden.

Retrospektiv betrachtet war die Begegnung mit Herrn Günther ein riesiger Glücksfall und ich freue mich bereits sehr auf die weitere Zusammenarbeit.