Was sichert eine Dienstunfähigkeits­versicherung ab?

Kann ein Beamter seinem Dienst vorübergehend oder auf Dauer nicht nachkommen – aus krankheits­bedingten Gründen oder wegen eines Unfalls – kann der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellen. 

Wann und wie tritt eine Dienstunfähigkeit ein?

Zu den häufigsten Gründen für Dienstunfähigkeit zählen beispielsweise psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depression und Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems (z.B. Bandscheibenvorfall, Rückenschmerzen). 

Welche finanziellen Folgen hat eine Dienstunfähigkeit für Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit?

Für Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter/Referendare) und Beamte auf Probe ist das finanzielle Risiko bei Dienstunfähigkeit erheblich. Sollte durch eine Erkrankung oder einen Freizeitunfall eine Dienstunfähigkeit eintreten, so wird der Beamte auf Widerruf oder auf Probe aus dem Dienstverhältnis entlassen und nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Es besteht also kein finanzieller Schutz.

Wird hingegen ein Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig, ist er nur dann gegen Dienstunfähigkeit durch seinen Dienstherrn abgesichert, wenn er zuvor bereits mindestens 5 Jahre im Dienstverhältnis war. Bei dieser Dienstunfähigkeitsrente durch den Dienstherrn handelt es sich nur um eine „Mindestversorgung“, die bei einer Vollzeitkraft deutlich unter der Nettobesoldung liegt. Zur Finanzierung des Eigentums oder zur Deckung von Miete, Lebenshaltungskosten, Mobilität, Versicherungen, etc. reicht diese Dienstunfähigkeitsrente des Dienstherrn meistens nicht aus. 

Sowohl in den ersten Jahren, als auch bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit lässt sich die finanzielle Lücke durch eine private Dienstunfähigkeitsversicherung schließen, damit auch im Falle der Dienstunfähigkeit der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten werden kann.

Mit einer Dienst­unfähigkeits­versicherung schützen Sie sich vor dem Verlust Ihrer Arbeitskraft und den damit verbundenen finanziellen Folgen.

Sven Bruns,
Kranken- & Pflegeversicherungsexperte

Was gilt es, zu beachten?

Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung sollte immer eine „echte“ Dienstunfähigkeits-­Klausel enthalten. Nur diese garantiert, dass Ihre Versicherung im Falle der Dienstunfähigkeit auch definitiv leistet.

Richard Heber

Beamtenanwärter aus Bayern

Kurz vor dem Beginn meiner Anwärterzeit war ich mit der Aufgabe konfrontiert, eine passende und preiswerte Privatkrankenversicherung zu finden und fühlte mich damit etwas alleine gelassen, da Bekannte mir dazu kaum weiterhelfen konnten. Nach ausreichender Recherchezeit stellte ich dann schließlich diverse Anfragen an verschiedene Vergleichsportale. Zufällig kam ich so mit Herrn Günther in Kontakt, der sich noch am selben Tag als Erster per E-Mail und anschließend per Telefongespräch rückmeldete. Da ich bis zu diesem Zeitpunkt noch kaum Erfahrung mit Versicherungen und Maklern hatte, ging ich mit einer leicht skeptischen Haltung an den Apparat. Doch auch trotz leichter technischer Schwierigkeiten (aufgrund meines Handyanbieters), die schon bald behoben wurden, konnte ich durch die respektvolle, menschenfreundliche und zuvorkommende Umgangsweise von Herrn Günther relativ schnell Vertrauen fassen und etwas Kraft schöpfen.

Schon am nächsten Morgen erhielt ich einen übersichtlichen Vergleich angeboten, der am selben Abend noch telefonisch erläutert wurde. Zwischen den umfangreichen Erklärungen war stets ausreichend Platz für diverse Fragen meinerseits, die immer prägnant, verständlich und zufriedenstellend beantwortet wurden. Sowohl meine aktuelle als auch meine zukünftige Situation hat Herr Günther exzellent im Blick behalten. Ohne irgendwelche Beschönigungen oder Vorenthaltungen wurde ich über alle Pros und Kontras der jeweiligen Versicherungsangebote informiert. Außerdem konnte Herr Günther mit bemerkenswertem Einsatz günstigere Verträge für mich aushandeln, die mir normalerweise aufgrund meiner gesundheitlichen Vorbelastung verwehrt gewesen wären. Letztendlich konnten alle Belange dank guter Erreichbarkeit und viel Engagement in kürzester Zeit geklärt werden.

Retrospektiv betrachtet war die Begegnung mit Herrn Günther ein riesiger Glücksfall und ich freue mich bereits sehr auf die weitere Zusammenarbeit.